Thuja und Kirschlorbeer
Hallo liebe Gartenfreunde,
oft kommt die Frage auf, was kann ich pflanzen, um meinen Garten ein wenig vor den Einblicken der Besucher zu schützen. Es gibt im Handel viele Angebote , die unseren Ansprüchen entsprechen, doch sind diese Pflanzen aus Naturschutzgründen oder auch aus Sicht des Brandschutzes nicht geeignet und sogar mitlerweile verboten.
Wir als Verein müssen uns den gesetzlichen Bestimmungen unterwerfen, zumal auch wir solche Situationen, wie, Naturschutz und Bränden in der Kleingartenanlage, vorbeugen müssen.
Das mutwillige Inbrandstecken solcher Hecken, hat in Düsseldorf bereits, mehrere Gärten Vernichtet. Wir möchten solche Nachrichten nicht aus unserem Garten, rechtfertigen müssen.
Wir möchten euch bitten, eure zukünftigen Projekte mit dem Vorstand abzusprechen, um Konflickte zu vermeiden.
Euer Vorstand
Mit der Legalisierung von Cannabis darf in geringen Mengen Hanf zum Eigenverbrauch angebaut werden. Für Kleingärten gilt: „Im Gesetz heißt es unmissverständlich, dass der Anbau nur in privaten Wohnungen beziehungsweise auf Wohngrundstücken oder in Anbauvereinigungen erlaubt ist. Kleingartenanlagen kommen weder für das eine noch das andere infrage“. Weitere Infos zum Thema …
