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Gas im Garten

 

 

Sichere Handhabung von Gasflaschen und Gastanks im Kleingarten

Die Nutzung von Flüssiggas (z. B. Propan oder Butan) ist in Kleingärten weit verbreitet – etwa für Grillgeräte, Gaskocher oder kleinere Heizgeräte. Damit der sichere Betrieb gewährleistet bleibt, müssen beim Umgang mit Gasflaschen sowie bei eventuell vorhandenen Gastanks bestimmte Sicherheitsregeln eingehalten werden.

  1. Allgemeine Grundsätze

Flüssiggas ist ein sicherer Energieträger, wenn er sachgerecht verwendet wird. Da Propan- und Butangas schwerer als Luft sind, können sie sich bei einem Austritt in Bodennähe sammeln. Deshalb sind besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

Im gesamten Kleingartenverein gilt:

  • Gasinstallationen dürfen nur ordnungsgemäß installiert und betrieben werden.
  • Es dürfen nur zugelassene Gasgeräte, Druckminderer und Schläuche verwendet werden.
  • Anlagen müssen regelmäßig auf Dichtheit und Schäden geprüft werden.
  1. Gasflaschen im Kleingarten

Gasflaschen werden häufig für Grillgeräte oder mobile Kocher verwendet.

Zulässige Nutzung

  • Verwendung ausschließlich mit zugelassenen Flüssiggasgeräten.
  • Gasflaschen müssen aufrecht stehend betrieben und gelagert werden.

Lagerung

  • möglichst in einem gut belüfteten Bereich, z. B. im Geräteschuppen
  • nicht in Kellern oder unter Bodenniveau lagern
  • vor starker Erwärmung (über ca. 40 °C) und direkter Sonneneinstrahlung schützen
  • Ventil stets schließen, wenn die Flasche nicht in Betrieb ist

Schläuche und Druckminderer

  • regelmäßig auf Beschädigungen prüfen
  • Schlauchleitungen sollten spätestens nach 5 Jahren ersetzt werden
  1. Oberirdische Gastanks

In einzelnen Fällen können größere Flüssiggastanks oberirdisch installiert sein. Diese unterliegen besonderen Sicherheitsanforderungen.

Wichtige Punkte:

  • Aufstellung nur auf geeignetem, stabilem Fundament
  • ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Grundstücksgrenzen und Zündquellen
  • Tank muss vor Beschädigungen und unbefugtem Zugriff geschützt sein
  • regelmäßige Prüfungen und Wartungen durch Fachbetriebe
  • deutlich sichtbare Kennzeichnung und Absperreinrichtungen

Die Installation und der Betrieb oberirdischer Gastanks dürfen nur durch zugelassene Fachunternehmen erfolgen.

  1. Unterirdische Gastanks

Unterirdische Flüssiggastanks werden teilweise verwendet, um Platz zu sparen oder die Anlage optisch unauffälliger zu gestalten.

Dabei gelten zusätzliche Anforderungen:

  • fachgerechter Einbau durch zertifizierte Fachfirmen
  • Korrosionsschutz und regelmäßige Überprüfung des Tanks
  • freie Zugänglichkeit der Armaturen und des Befüllanschlusses
  • ausreichende Belüftung im Bereich der Tankarmaturen
  • keine Überbauung oder Bepflanzung mit tiefwurzelnden Pflanzen im unmittelbaren Tankbereich

Auch bei unterirdischen Tanks sind regelmäßige Prüfungen gemäß den geltenden technischen Vorschriften vorgeschrieben.

  1. Verhalten im Störungsfall

Bei Gasgeruch oder Verdacht auf ein Leck gilt:

  1. Gaszufuhr sofort schließen
  2. Keine offenen Flammen oder Funken erzeugen
  3. Keine elektrischen Schalter betätigen
  4. Bereich gut lüften
  5. Anlage erst nach Überprüfung durch eine Fachperson wieder in Betrieb nehmen
  1. Verantwortung der Pächter

Jeder Pächter ist dafür verantwortlich, dass seine Gasgeräte und Anlagen:

  • sicher installiert sind,
  • ordnungsgemäß betrieben werden,
  • und keine Gefahr für andere Gartenfreunde darstellen.