Sichere Handhabung von Gasflaschen und Gastanks im Kleingarten
Die Nutzung von Flüssiggas (z. B. Propan oder Butan) ist in Kleingärten weit verbreitet – etwa für Grillgeräte, Gaskocher oder kleinere Heizgeräte. Damit der sichere Betrieb gewährleistet bleibt, müssen beim Umgang mit Gasflaschen sowie bei eventuell vorhandenen Gastanks bestimmte Sicherheitsregeln eingehalten werden.
- Allgemeine Grundsätze
Flüssiggas ist ein sicherer Energieträger, wenn er sachgerecht verwendet wird. Da Propan- und Butangas schwerer als Luft sind, können sie sich bei einem Austritt in Bodennähe sammeln. Deshalb sind besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Im gesamten Kleingartenverein gilt:
- Gasinstallationen dürfen nur ordnungsgemäß installiert und betrieben werden.
- Es dürfen nur zugelassene Gasgeräte, Druckminderer und Schläuche verwendet werden.
- Anlagen müssen regelmäßig auf Dichtheit und Schäden geprüft werden.
- Gasflaschen im Kleingarten
Gasflaschen werden häufig für Grillgeräte oder mobile Kocher verwendet.
Zulässige Nutzung
- Verwendung ausschließlich mit zugelassenen Flüssiggasgeräten.
- Gasflaschen müssen aufrecht stehend betrieben und gelagert werden.
Lagerung
- möglichst in einem gut belüfteten Bereich, z. B. im Geräteschuppen
- nicht in Kellern oder unter Bodenniveau lagern
- vor starker Erwärmung (über ca. 40 °C) und direkter Sonneneinstrahlung schützen
- Ventil stets schließen, wenn die Flasche nicht in Betrieb ist
Schläuche und Druckminderer
- regelmäßig auf Beschädigungen prüfen
- Schlauchleitungen sollten spätestens nach 5 Jahren ersetzt werden
- Oberirdische Gastanks
In einzelnen Fällen können größere Flüssiggastanks oberirdisch installiert sein. Diese unterliegen besonderen Sicherheitsanforderungen.
Wichtige Punkte:
- Aufstellung nur auf geeignetem, stabilem Fundament
- ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Grundstücksgrenzen und Zündquellen
- Tank muss vor Beschädigungen und unbefugtem Zugriff geschützt sein
- regelmäßige Prüfungen und Wartungen durch Fachbetriebe
- deutlich sichtbare Kennzeichnung und Absperreinrichtungen
Die Installation und der Betrieb oberirdischer Gastanks dürfen nur durch zugelassene Fachunternehmen erfolgen.
- Unterirdische Gastanks
Unterirdische Flüssiggastanks werden teilweise verwendet, um Platz zu sparen oder die Anlage optisch unauffälliger zu gestalten.
Dabei gelten zusätzliche Anforderungen:
- fachgerechter Einbau durch zertifizierte Fachfirmen
- Korrosionsschutz und regelmäßige Überprüfung des Tanks
- freie Zugänglichkeit der Armaturen und des Befüllanschlusses
- ausreichende Belüftung im Bereich der Tankarmaturen
- keine Überbauung oder Bepflanzung mit tiefwurzelnden Pflanzen im unmittelbaren Tankbereich
Auch bei unterirdischen Tanks sind regelmäßige Prüfungen gemäß den geltenden technischen Vorschriften vorgeschrieben.
- Verhalten im Störungsfall
Bei Gasgeruch oder Verdacht auf ein Leck gilt:
- Gaszufuhr sofort schließen
- Keine offenen Flammen oder Funken erzeugen
- Keine elektrischen Schalter betätigen
- Bereich gut lüften
- Anlage erst nach Überprüfung durch eine Fachperson wieder in Betrieb nehmen
- Verantwortung der Pächter
Jeder Pächter ist dafür verantwortlich, dass seine Gasgeräte und Anlagen:
- sicher installiert sind,
- ordnungsgemäß betrieben werden,
- und keine Gefahr für andere Gartenfreunde darstellen.